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Ausbildung zur Befähigten Person / Sachkundiger für Hebebühnen

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Hier finden Sie uns

Befähigte Person zur UVV Prüfungen von Hebebühnen

Cyborg Schulungen

Udo Schroeter

Dozent - Baumaschinen

Wiesenweg 15

49413 Dinklage

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Kontakt:

Telefon: 01517/3006661

E-Mail: info@cyborg-schulungen.de

Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 diese entsprechend den ermittelten Fristen durch eine befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Gemäß § 11 ist die Prüfung wiederum zu dokumentieren.

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