Herzlich willkommen auf unserer Website, auf der wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Ausbilder in den wichtigen Bereichen der Sicherheit und des Betriebs von Gabelstaplern (nach DGUV 308-001), Erdbaumaschinen (nach DGUV 308-005), Hubarbeitsbühnen (nach DGUV 308-008), Krane (nach DGUV 309-003) und Teleskopladern (nach DGUV 308-009) zu werden.
Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, Fachkräfte zu befähigten und zu ermächtigen, in ihren jeweiligen Bereichen als qualifizierte Ausbilder zu fungieren.
Wir legen großen Wert darauf, praxisorientiertes Wissen zu vermitteln, um sicherzustellen, dass unsere Ausbilder über das erforderliche Fachwissen und die pädagogischen Fähigkeiten verfügen, um sicherheitsrelevante Kenntnisse erfolgreich zu vermitteln. Die Rolle des Ausbilders in diesen Bereichen ist von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich zur Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz beitragen. Ausbilder spielen eine Schlüsselrolle bei der Schulung und Qualifizierung von Mitarbeitern, um Unfälle zu vermeiden und die Anwendungsstandards in Bezug auf Sicherheit und Betriebshandhabung zu maximieren. Melden Sie sich noch heute an, um Teil unserer Ausbilder-Schulungen zu werden und einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit und Effizienz in Ihrem Arbeitsbereich zu leisten.
Schulung zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Rollgerüste
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüsten) zu sorgen. Unsere Schulung qualifiziert Ihre Mitarbeiter zur befähigten Person gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203).
Ziel der Schulung:
Vermittlung von Fachkenntnissen zur eigenständigen Prüfung und sicheren Anwendung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten im Betrieb.
Rechtliche Grundlagen:
Inhalte der Schulung:
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die im Betrieb mit der regelmäßigen Prüfung oder dem sicheren Einsatz von Leitern und Rollgerüsten betraut werden sollen.
Abschluss:
Teilnahmezertifikat zur befähigten Person nach TRBS 1203.
Befähigte Person zum Prüfen von Anschlag und Lastaufnahmemittel
Willkommen auf unserer Website, wo die Ausbildung zur Befähigten Person nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12 195 alles andere als langweilig ist! Bei uns stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Anschlag- und Zurrmittel sowie die Prüftätigkeit im Vordergrund – und das Ganze mit einer gehörigen Portion Leichtigkeit und Lockerheit. Unsere Ausbildung ist nicht nur darauf ausgerichtet, Ihnen das erforderliche Fachwissen zu vermitteln, sondern auch sicherzustellen, dass Sie mit einem Lächeln im Gesicht durch die jährliche Überprüfung gehen. Denn wer sagt, dass Sicherheitskurse nicht auch eine gute Prise Humor vertragen können? Bereiten Sie sich darauf vor, in die Welt der Anschlag- und Zurrmittel einzutauchen und dabei auch noch jede Menge Spaß zu haben. Melden Sie sich noch heute an und starten Sie Ihre Befähigung mit einem Lächeln im Herzen.
INHALTE
Verantwortlichkeiten und Mithaftung!!!
Sehr wichtig!!!
Rechtliche Grundlagen DGUV, DIN
Ablege reife
Anschlagarten
Wahl des Richtigen Anschlagmittels
Prüfung Dokumentation
Zielgruppe:
Fahrer / Unternehmer / Logistiker / Verlader/Disponenten und alle verantwortlichen Personen im Transportwesen.
Seminarbeschreibung: Sensibilisierung der Teilnehmer, Reduzierung der Transportschäden sowie Unfall und Folgekosten
1 Tageskurs >> Teilnahmebescheinigung/Urkunde
2 Tage nach VDI >> Ausbildungsnachweis/Urkunde
Da in der Regel mit Kleintransportern (die sogenannte Sprinterklasse) Waren befördert werden, die nicht immer durch Formschlüsse zu sichern sind, da in diesen Fahrzeugen nicht das Raumvolumen, sondern die Zuladung die Grenzen setzt, haben Fahrer hier eine besondere Problematik.
Bei diesen Ladungen handelt es sich meistens um Güter, die nicht belastbar sind, oder aber um Güter die nicht direkt anschlagbar sind, bzw. Waren die sehr leicht zu beschädigen sind.
Eine Tatsache, die leider immer noch zu Verwirrungen führt, ist die Modulpflicht vieler Fahrer von Kleintransportern. Laut Gesetz müssen zukünftig Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen (Vorschriften der StVO, StVZO)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) BGV D 29
VDI 2700a Richtlinien
Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
Berechnung der erforderlichen Sicherungsmittel
Einrichtungen zur Ladungssicherung (Hilfsmittel)
Praktische Unterweisung am Fahrzeug
ADR - Vorschriften zur Ladungssicherung
Für Firmen und Unternehmer: Besichtigung der Firma und Ladungssicherung speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten (z.b. Stückgut oder Schüttgut)
Modul 1 — Wirtschaftliches Fahren
Modul 2 — Sozialvorschriften / Digitales Kontrollgerät
Modul 3 — Fahrsicherheit im Straßenverkehr
Modul 4 — Verhalten in Notfällen / Stressbewältigung
Prüfung von Anschlagmitteln gem. DGUV Vorschrift 52/ 54, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8, TRBS 1203. Der Trainingsteilnehmer soll die Grundlagen zur Prüfung von Anschlagmitteln, im theoretischen und praktischen Rahmen, unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und der Regeln/ Stand der Technik kennen lernen.
Gliederung
Rechtliche Grundlagen
Definitionen
Prävention
Seile
Bänder
Anschlagketten
Schäkel
Lasthaken, Traversen, Zangen, Klemmen
Weitere Ablegereife
Dokumentation
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüsten) zu sorgen. Unsere Schulung qualifiziert Ihre Mitarbeiter zur befähigten Person gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203).
Ziel der Schulung:
Vermittlung von Fachkenntnissen zur eigenständigen Prüfung und sicheren Anwendung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten im Betrieb.
Rechtliche Grundlagen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 3 und § 14: Pflichten des Arbeitgebers zur Bereitstellung und Überprüfung von Arbeitsmitteln
TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln
DGUV Information 208-016 – „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“
DGUV Information 208-032 – „Sichere Benutzung von Fahrgerüsten“
Inhalte der Schulung:
Auswahl und Einsatz von Leitern, Tritten und Rollgerüsten
Erkennen von Schäden und Mängeln
Durchführung regelmäßiger Sicht- und Funktionsprüfungen
Dokumentation der Prüfungen
Praxisnahe Übungen und Fallbeispiele
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die im Betrieb mit der regelmäßigen Prüfung oder dem sicheren Einsatz von Leitern und Rollgerüsten betraut werden sollen.
Abschluss:
Teilnahmezertifikat zur befähigten Person nach TRBS 1203.