ubarbeitsbühnen und Hebebühnen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 diese entsprechend den ermittelten Fristen durch eine befähigte Person (UVV-Prüfer) überprüfen lassen. Gemäß § 11 ist die Prüfung wiederum zu dokumentieren.
Schulung zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Rollgerüste
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüsten) zu sorgen. Unsere Schulung qualifiziert Ihre Mitarbeiter zur befähigten Person gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203).
Ziel der Schulung:
Vermittlung von Fachkenntnissen zur eigenständigen Prüfung und sicheren Anwendung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten im Betrieb.
Rechtliche Grundlagen:
Inhalte der Schulung:
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die im Betrieb mit der regelmäßigen Prüfung oder dem sicheren Einsatz von Leitern und Rollgerüsten betraut werden sollen.
Abschluss:
Teilnahmezertifikat zur befähigten Person nach TRBS 1203.
Datum: Mittwoch, 02. Juli 2025
Zeit: 08:30 – 15:30 Uhr
Ort: Bünde
Jetzt anmelden und zur befähigten Person werden!
In dieser praxisnahen Schulung lernen Sie die rechtlichen Grundlagen, den sicheren Umgang sowie die fachgerechte Prüfung von:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat als befähigte Person gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 / 201-011.
Inklusive:
Zielgruppe:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Meister, Techniker, Betriebsleiter und alle Personen, die Prüfaufgaben übernehmen sollen.