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Unterweisungen Pflicht?

Die generelle Verpflichtung zur Unterweisung für den Arbeitgeber in § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz lautet: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

 
 
 

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