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Prüfung Dokumentation

die Pflicht zur Dokumentation von Prüfungen ergibt sich aus §11 der Betriebssicherheitsverordnung:...Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren,

 
 
 

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Runschlinge als Anschlagmittel

Die Einlage einer Rundschlinge besteht meist aus einer einzelnen Kardeele, die mindestens 11-mal umläuft. Wird diese nur einmal...

 
 
 

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